EU schützt den Fall der Einfuhr von Stahlprodukten für die zweite Überprüfungsuntersuchung

Berichtet von Luke am 24.02.2020

Am 14thIm Februar 2020 gab die Kommission bekannt, dass die Entscheidung der Europäischen Union die zweite Überprüfung des Schutzfalls für Stahlprodukte eingeleitet hat. Der Hauptinhalt der Überprüfung umfasst: (1) die Stahlsorten, die Quotenmenge und die Zuteilung; (2) ob der traditionelle Handel quetscht;(3) ob die Unterzeichnung bilateraler Präferenzhandelsabkommen mit den EU-Ländern durch Sicherheitsmaßnahmen beeinträchtigt wird; (4) ob Einfuhren aus Entwicklungsländern, die der WTO-Behandlung unterliegen, weiterhin von der Steuer befreit bleiben; (5) andere Änderungen der Umstände, die kann zu Änderungen der Quote und Aufteilung führen. Die Einsätze können innerhalb von 15 Tagen nach dem Fall schriftliche Stellungnahmen einreichen. In diesem Fall handelt es sich um die EU-KN-Codes (CommonNomenclature) 72081000, 72091500, 72091610, 72102000, 72107080, 72091899, 72085120, 72191 100, 72193100 , 72143000, 72142000, 72131000, 72163110, 73011000, 73063041, 73066110, 73041100, 73045112, 73051100, 73061110 und .

Am 26thIm März 2008 leitete die Europäische Kommission eine Schutzmaßnahmenuntersuchung zu importierten Stahlprodukten ein.Am 18thIm Juli 2018 traf die Europäische Kommission eine Vorabentscheidung zu dem Fall.Am 4. Januar 2019 veröffentlichte der Schutzausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) die endgültige Notifizierung der von der EU-Delegation am 2. vorgelegten SchutzmaßnahmenndJanuar 2019 und beschloss, bis 4 eine Schutzsteuer von 25 % auf Stahlerzeugnisse zu erheben, die über das Kontingent hinaus importiert werdenthFebruar 2019. Die Europäische Kommission führte am 17. Februar ihre erste Überprüfung des Schutzmaßnahmenfalls durchthMai 2019 und traf am 26. Mai 2019 seine endgültige Entscheidung über den Fallth September 2019.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 24. Februar 2020